Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(AGB) gelten für die Veranstaltung IT-Defense der cirosec GmbH
(nachfolgend Veranstalter genannt).
Anmeldung |
1. |
Anmeldungen von Teilnehmern zur Veranstaltungen
werden seitens der Veranstalter nur berücksichtigt, sofern
sie in Schriftform und unter Verwendung des hierfür bereitgestellten
Anmeldeformulars erfolgen, und sofern sie den Veranstaltern
14 Tage vor dem Veranstaltungsbeginn zugehen. |
2. |
Es besteht kein Anspruch des Anmeldenden
gegenüber den Veranstaltern auf Annahme der Meldung, Abschluss
eines Vertrages und Einräumung von Teilnehmerplätzen
durch die Veranstalter. |
3. |
Werden Anmeldungen seitens der Veranstalter
bestätigt, so bedarf die Bestätigung der Anmeldung
zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. |
4. |
Zwischen dem Anmelder und den Veranstaltern
entsteht mit wirksamer Annahme der Anmeldung ein Vertrag unter
Einbeziehung der Angaben in der Anmeldung sowie dieser AGB.
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5. |
Der Anmelder ist berechtigt, objektiv
zur IT-Defense geeignete Teilnehmer nach seiner Wahl gemäß
der in der Anmeldung genannten Anzahl von Teilnehmern zur Teilnahme
zu entsenden. |
6. |
Die Veranstalter sind berechtigt, Teilnehmer
zurückzuweisen, die sich nach billigem Ermessen der Veranstalter
als zur Schulung ungeeignet erweisen. Für nach vorstehendem
Satz 1 zurückgewiesene Teilnehmer steht dem Anmelder kein
Anspruch auf Freistellung von Leistung der Teilnahmegebühr
gegenüber den Veranstaltern zu. |
7. |
Ankündigungen und Einladungen zu
Veranstaltungen durch die Veranstalter begründen keine
Ansprüche auf Teilnahme an der betreffenden Veranstaltung. |
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Teilnahmegebühr |
1. |
Die seitens der Veranstalter in den Anmeldungsunterlagen
benannten Teilnahmegebühren sind als Nettobeträge
angegeben, auf die zusätzlich die im Rechnungsstellungszeitpunkt
jeweils geltende gesetzliche Mehrwertsteuer zu entrichten ist.
Mit der Teilnahmegebühr abgegolten sind Unterlagen, Tagungsgetränke
sowie Mittag- und Abendessen, soweit solche Leistungen seitens
der Veranstalter auf der Veranstaltung angeboten werden. Ein
Anspruch auf solche Angebote besteht seitens des Teilnehmers
nicht. |
2. |
Der Anspruch der Veranstalter auf Zahlung
des Teilnahmeentgeltes entsteht mit Abschluss des Vertrages
und ist mit Beginn der Veranstaltung zahlungsfällig. Die
Teilnahme an der IT-Defense setzt den Rechnungsausgleich voraus. |
3. |
Das Teilnahmeentgelt ist durch den Anmelder
unverzüglich und ohne Abzüge nach Rechnungserhalt
auf die in der Rechnung angegebene Bankverbindung zu entrichten.
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4. |
Im Fall des Zahlungsverzuges sind die
Veranstalter berechtigt, Verzugszinsen mindestens in Höhe
von 5 % über dem Basiszins gemäß § 288
BGB zu verlangen. |
5. |
Eine Aufrechnung gegen Ansprüche
der Veranstalter ist nur mit rechtskräftig festgestellten
Forderungen zulässig. Dies gilt entsprechend für die
Ausübung eines etwaigen Zurückbehaltungsrechts (auch
aus § 369 HGB). |
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Stornierung |
Die Absage des Anmelders betreffend
die Teilnahme an Veranstaltungen zu denen die Meldung der Veranstalter
im Zeitpunkt der Absage bereits zugegangen ist, berechtigt die
Veranstalter, sofern sie die Absage nicht zu vertreten hat,
wie folgt: |
1. |
Bei Stornierung einer Anmeldung bis zwei
Wochen vor Kongressbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr
von EUR 120,- zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen MwSt.
für jeden einzelnen abgesagten Teilnehmer einer Anmeldung
erhoben. |
2. |
Bei Stornierung einer Anmeldung bis eine
Woche vor Kongressbeginn wird die halbe Teilnahmegebühr
für jeden einzelnen abgesagten Teilnehmer einer Anmeldung
erhoben. |
3. |
Bei Stornierung einer Anmeldung von weniger
als einer Woche vor Kongressbeginn wird für jeden einzelnen
abgesagten Teilnehmer einer Anmeldung die volle Teilnahmegebühr
erhoben. |
4. |
Der Anmelder kann jederzeit einen Ersatzteilnehmer
stellen. |
5. |
Stornierungen haben zu ihrer Rechtswirksamkeit
schriftlich zu erfolgen. |
6. |
Die Veranstalter sind berechtigt, die
Veranstaltung IT-Defense wegen einer nach ihrem billigen Ermessen
als zu gering erachteten Teilnehmerzahl, bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn
abzusetzen. Im Falle der Absetzung der Veranstaltung durch die
Veranstalter, gleich aus welchem Grund, stehen dem Teilnehmer
keinerlei Ansprüche aus dem Grund der Absage, insbesondere
Schadensersatzansprüche oder Ansprüche auf ersatzweise
Teilnahme an einer anderen Veranstaltung gegen die Veranstalter
zu. |
7. |
Ein Entgeltanspruch der Veranstalter betreffend
abgesetzte Veranstaltungen besteht nicht. |
8. |
Weitergehende gesetzliche Ansprüche
der Veranstalter gegenüber dem Anmelder aus Anlass der
Teilnahmestornierung bleiben unbenommen. |
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Sonstiges |
1. |
Das Kopieren jeglicher seitens der Veranstalter
anlässlich des Kongresses dem Teilnehmer zur Verfügung
gestellter Unterlagen sowie die Mitnahme von Mehrfertigungen
solcher Unterlagen vom Kongressort ist strengstens untersagt. |
2. |
Der Anmelder haftet gegenüber den
Veranstaltern für die Beachtung der Bestimmung der vorstehenden
Ziffer 1. auch durch solche Dritte, die der Anmelder zur Kongressteilnahme
entsendet. |
3. |
Jeglicher Verstoß des Anmelders
eines von ihm gemeldeten Teilnehmers gegen diese AGBs verpflichtet
den Anmelder zum Schadensersatz. |
4. |
Im Fall der ganzen- oder teilweisen Ungültigkeit
einer oder mehrerer Klauseln diese AGB, bleibt die Wirksamkeit
der sonstigen Klauseln der AGB wie auch des Schulungsvertrages
insgesamt unberührt. |
5. |
Gerichtsstand ist Heilbronn. |